Ausbildung
Berufs-Infos
Die Anforderungen an die Bauwirtschaft verändern sich kontinuierlich. Neue Technologien, zunehmende Digitalisierung, höhere Anforderungen an Nachhaltigkeit und moderne Arbeitsverfahren beeinflussen den Arbeitsalltag auf der Baustelle. Daher wurden die Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft wurden zum 1. August 2026 neu geordnet. Insgesamt 19 Berufe in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau werden modernisiert. Die neue Struktur gilt für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ab dem 1. August 2026.
Ziel der Neuordnung der Ausbildungsberufe zum 01.08.2026 ist es gewesen, die Ausbildung zeitgemäß auszurichten und junge Fachkräfte noch besser auf die technischen, digitalen und ökologischen Anforderungen der modernen Bauwirtschaft vorzubereiten.
Mit der Neuordnung der Ausbildungsberufe im Baugewerbe kommen einige wichtige Veränderungen auf Auszubildende und Ausbildungsbetriebe zu:
- Bessere Orientierung durch drei Ausbildungsbereiche: Die insgesamt 19 Ausbildungsberufe werden künftig übersichtlich den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau zugeordnet. Damit soll die Vielfalt der Bauberufe leichter verständlich und die Auswahl des passenden Ausbildungswegs einfacher werden.
- Aktualisierte Ausbildungsinhalte: Neben den berufsspezifischen Kenntnissen werden wichtige übergreifende Kompetenzen stärker berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem die Organisation des Ausbildungsbetriebs, rechtliche Grundlagen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie der Umgang mit digitalen Arbeitsprozessen.
- Neue Regelungen für die Prüfungen: Für 16 dreijährige Ausbildungsberufe wird künftig die gestreckte Gesellenprüfung eingesetzt. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Stattdessen fließt der erste Prüfungsteil bereits in das Gesamtergebnis der Ausbildung ein. Bei den zweijährigen Ausbildungsberufen bleibt die bisherige Prüfungsform bestehen. Ein erfolgreicher Abschluss eines zweijährigen Ausbildungsberufs eröffnet zudem den direkten Weg in den entsprechenden dreijährigen Beruf. Die bereits absolvierte Abschlussprüfung wird dabei als erster Teil der gestreckten Gesellenprüfung angerechnet.
- Verbindliche Zeiten für die überbetriebliche Ausbildung: Auch die überbetriebliche Ausbildung (ÜBL) wurde neu strukturiert. Vorgesehen sind 24 Wochen bei zweijährigen und 30 Wochen bei dreijährigen Ausbildungsberufen. Darüber hinaus können zusätzliche Wahlwochen genutzt werden.
Allgemeine Infos
Das Handwerk
handwerk.de »
Ausbildungsplatzbörse
https://ausbildung-handwerk.net/ »
handfest-online.de
handfest-online.de/berufe/bau-ausbau-und-holz »
Lehrvertrag online - schnell und bequem
Der Online-Lehrvertrag unterstützt Sie dabei, Lehrverträge schneller und bequemer auszufertigen.
Wie? Sie füllen die Felder zu den Betriebs- und Lehrlingsdaten sowie zur Berufsbezeichnung aus. Vergütung, Urlaub, wöchentliche Ausbildungszeit usw. werden automatisch auf der Übersicht „Vergütung/Urlaub“ nach den derzeit bekannten Informationen voreingestellt. Sie können diese Voreinstellungen natürlich individuell anpassen.
Anschließend drucken Sie den Lehrvertrag aus. Sie ergänzen die einzelnen Vertrags- ausfertigungen und den Antrag auf Eintragung um die Unterschriften. Dann scannen sie die unterschriebenen Dokumente ein und senden sie nebst evtl. beizufügender Anlagen digital an die Ausbildungsabteilungen der Kreishandwerkerschaft in Beckum (lehrvertrag-beckum@kh-st-waf.de) oder Rheine (lehrvertrag-rheine@kh-st-waf.de).
Die von Ihnen erfassten Daten werden an die Handwerkskammer Münster übermittelt, so dass die Eintragung des zugesandten Berufsausbildungsvertrages zügig erfolgen kann.
Hier geht es zum Online-Lehrvertrag der Handwerkskammer Münster.
Bitte beachten!Wenn Vereinbarungen auf Grundlage eines Branchen-Ausbildungstarifvertrages, z. B. die Ausbildungsvergütungen, gelten sollen, muss die Anwendung dieses Tarifvertrages ausdrücklich im Berufsausbildungsvertrag unter "Sonstige Vereinbarungen" mit vereinbart werden.
Antrag Verlängerung/Verkürzung
Die Handwerkskammer Münster kann auf Antrag des Lehrlings die Ausbildungszeit verlängern. Dies ist im Ausnahmefall möglich, wenn die Verlängerung für das Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist. Gründe können mangelhafte Leistungen in Theorie und Praxis, längere Fehlzeiten (z. B. durch Krankheit) und Nichtbestehen der Gesellenprüfung sein.
Die Handwerkskammer hat auf Antrag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass der Lehrling das Ausbildungsziel in der gekürzten Form erreicht.
Verkürzungsgründe vor Beginn der Ausbildung um bis zu 12 Monate
- nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung
- bei Nachweis der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife
- bei einem mindestens 21 Jahre alten Antragsteller
- bei einem von zuständigen Stellen anerkannten Praktikum
Verkürzungsgründe vor Beginn der Ausbildung um bis zu 6 Monate
- bei Nachweis der Fachoberschulreife
Eine vor Beginn der Ausbildung vereinbarte Lehrzeitverkürzung kann direkt im Lehrvertrag berücksichtigt werden. Beim Nachweis überdurchschnittlicher Leistungen kann der Gesellenprüfungsausschuss der Innung auch eine Zulassung zur Gesellenprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit aussprechen.
Bei einer Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit müssen die Beteiligten (Ausbildungsbetrieb, Berufsschule) vorher gehört werden. Während der Ausbildung ist eine Verkürzung aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen möglich. Das bedeutet einen Notendurchschnitt von mindestens 2,49 im berufsbezogenen Bereich auf dem letzten Berufsschulzeugnis. Die praktischen Leistungen müssen vom Betrieb mit "gut" beurteilt werden.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist fester und verbindlicher Bestandteil der handwerklichen Berufsausbildung und findet in den BildungsCentern der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf, bei der Handwerkskammer oder in den Einrichtungen der Fachverbände statt.
Die Auszubildenden erhalten über die Ausbildungsbetrieb von der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf die Einladung zur ÜLU mit detaillierten Informationen.
Folgende ÜLU-Lehrgänge werden für das Bauhandwerk verbindlich durchgeführt. Die gültigen Unterweisungspläne sind auf der Seite des HPI abrufbar.
Beton- u. Stahlbetonbauer/in, Maurer/in, Fliesen,- Platten,- Mosaikleger/in
1. Lehrjahr = 13 Pflichtwochen + 3 Wahlwochen
2. Lehrjahr = 11 Pflichtwochen + 2 Wahlwochen
3. Lehrjahr = 6 Pflichtwochen + 4 Wahlwochen
Den Blockplan für die Maurer des Schuljahres 2026/2027 finden Sie demnächst hier.
Ausbildungsvergütung im Handwerk der Bauverbände Westfalen
Die Ausbildungsvergütung für das Bauhandwerk beträgt ab 01.04.2026
im 1. Ausbildungsjahr 1.122,00 Euro monatlich brutto
im 2. Ausbildungsjahr 1.351,00 Euro monatlich brutto
im 3. Ausbildungsjahr 1.610,00 Euro monatlich brutto
im 4. Ausbildungsjahr 1.714,00 Euro monatlich brutto
TOP Ausbildungsbetrieb
Sie tun Gutes in der Ausbildung. Zeigen Sie es.
Wenn Sie als Innungsfachbetrieb auch ein anerkannter Ausbildungsbetrieb sind, in den letzten zwei Jahren erfolgreich ausgebildet haben und Ihre Auszubildenden an allen vorgesehenen Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen teilgenommen haben; dann sind Sie ein Top Ausbildungsbetrieb.
Zeigen Sie es Ihren Kunden und Mitarbeitern mit einer gerahmten Urkunde in Ihren Geschäfts- oder Ladenräumen und mit Aufklebern auf Ihren Firmenfahrzeugen, Schaufenstern oder Eingangstüren. Fordern Sie Urkunde und fünf Aufkleber zu einer Schutzgebühr in Höhe von 10 € an beim Innungsservice.