Ausbildung

Berufs-Infos

Beton- u. Stahlbetonbauer, Fliesen,- Platten, Mosaikleger, Maurer (m/w/d)
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Allgemeine Infos

Lehrvertrag online - schnell und bequem

Der Online-Lehrvertrag unterstützt Sie dabei, Lehrverträge schneller und bequemer auszufertigen.

Wie? Sie füllen die Felder zu den Betriebs- und Lehrlingsdaten sowie zur Berufsbezeichnung aus. Vergütung, Urlaub, wöchentliche Ausbildungszeit usw. werden automatisch auf der Übersicht „Vergütung/Urlaub“ nach den derzeit bekannten Informationen voreingestellt. Sie können diese Voreinstellungen natürlich individuell anpassen.

Anschließend drucken Sie den Lehrvertrag aus. Sie ergänzen die einzelnen Vertrags- ausfertigungen und den Antrag auf Eintragung um die Unterschriften. Dann scannen sie die unterschriebenen Dokumente ein und senden sie nebst evtl. beizufügender Anlagen digital an die Ausbildungsabteilungen der Kreishandwerkerschaft in Beckum (lehrvertrag-beckum@kh-st-waf.de) oder Rheine (lehrvertrag-rheine@kh-st-waf.de).

Die von Ihnen erfassten Daten werden an die Handwerkskammer Münster übermittelt, so dass die Eintragung des zugesandten Berufsausbildungsvertrages zügig erfolgen kann.

Hier geht es zum Online-Lehrvertrag der Handwerkskammer Münster.

Bitte beachten!Wenn Vereinbarungen auf Grundlage eines Branchen-Ausbildungstarifvertrages, z. B. die Ausbildungsvergütungen, gelten sollen, muss die Anwendung dieses Tarifvertrages  ausdrücklich im Berufsausbildungsvertrag unter "Sonstige Vereinbarungen" mit vereinbart werden.

Antrag Verlängerung/Verkürzung

Die Handwerkskammer Münster kann auf Antrag des Lehrlings die Ausbildungszeit verlängern. Dies ist im Ausnahmefall möglich, wenn die Verlängerung für das Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist. Gründe können mangelhafte Leistungen in Theorie und Praxis, längere Fehlzeiten (z. B. durch Krankheit) und Nichtbestehen der Gesellenprüfung sein.

Die Handwerkskammer hat auf Antrag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass der Lehrling das Ausbildungsziel in der gekürzten Form erreicht.

Verkürzungsgründe vor Beginn der Ausbildung um bis zu 12 Monate

  • nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • bei Nachweis der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife
  • bei einem mindestens 21 Jahre alten Antragsteller
  • bei einem von zuständigen Stellen anerkannten Praktikum

Verkürzungsgründe vor Beginn der Ausbildung um bis zu 6 Monate

  • bei Nachweis der Fachoberschulreife

Eine vor Beginn der Ausbildung vereinbarte Lehrzeitverkürzung kann direkt im Lehrvertrag berücksichtigt werden. Beim Nachweis überdurchschnittlicher Leistungen kann der Gesellenprüfungsausschuss der Innung auch eine Zulassung zur Gesellenprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit aussprechen.

Bei einer Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit müssen die Beteiligten (Ausbildungsbetrieb, Berufsschule) vorher gehört werden. Während der Ausbildung ist eine Verkürzung aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen möglich. Das bedeutet einen Notendurchschnitt von mindestens 2,49 im berufsbezogenen Bereich auf dem letzten Berufsschulzeugnis. Die praktischen Leistungen müssen vom Betrieb mit "gut" beurteilt werden.

Antrag auf Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist fester und verbindlicher Bestandteil der handwerklichen Berufsausbildung und findet in den BildungsCentern der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf, bei der Handwerkskammer oder in den Einrichtungen der Fachverbände statt.

Die Auszubildenden erhalten über die Ausbildungsbetrieb von der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf die Einladung zur ÜLU mit detaillierten Informationen.

Folgende ÜLU-Lehrgänge werden für das Bauhandwerk verbindlich durchgeführt. (Der Lehrgangsort ist in Klammern vermerkt.) Die gültigen Unterweisungspläne sind auf der Seite des HPI abrufbar.

Beton- u. Stahlbetonbauer/in, Maurer/in, Fliesen,- Platten,- Mosaikleger/in ST/BAU  (1. Lehrjahr = 17 Wochen, 2.  Lehrjahr = 11 Wochen, 3. Lehrjahr = 4 Wochen)

Den aktuellen Blockplan für die Maurer können Sie hier abrufen.

Ausbildungsvergütung im Handwerk der Bauverbände Westfalen

Die Ausbildungsvergütung für das Bauhandwerk beträgt ab 01.04.2023
im 1. Ausbildungsjahr     935 Euro monatlich brutto
im 2. Ausbildungsjahr 1.230 Euro monatlich brutto
im 3. Ausbildungsjahr 1.495 Euro monatlich brutto
im 3. Ausbildungsjahr 1.580 Euro monatlich brutto

Die monatliche Ausbildungsvergütung erhöht sich für Auszubildende, die eine Landes- oder Bundesfachklasse besuche, im jeweiligen Ausbildungsjahr um 60,00 Euro.

TOP Ausbildungsbetrieb

Sie tun Gutes in der Ausbildung. Zeigen Sie es.

Wenn Sie als Innungsfachbetrieb auch ein anerkannter Ausbildungsbetrieb sind, in den letzten zwei Jahren erfolgreich ausgebildet haben und Ihre Auszubildenden an allen vorgesehenen Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen teilgenommen haben; dann sind Sie ein Top Ausbildungsbetrieb.

Zeigen Sie es Ihren Kunden und Mitarbeitern mit einer gerahmten Urkunde in Ihren Geschäfts- oder Ladenräumen und mit Aufklebern auf Ihren Firmenfahrzeugen, Schaufenstern oder Eingangstüren. Fordern Sie Urkunde und fünf Aufkleber zu einer Schutzgebühr in Höhe von 10 € an beim Innungsservice.

für den Kreis Warendorf »